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Allgemeine Bestell-, Liefer-, Zahlungs und Geschäftsbedingungen der Firma Maisenbacher Diamantengroßhandel GmbH

(nachfolgend MDGH GmbH genannt), Königsallee 30, 40212 Düsseldorf


§ 1 Auftragserteilung

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt aller Lieferungen der Firma MDGH GmbH. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Bestellungen, Lieferungen und Geschäfte mit dem Käufer. Sie werden von dem Käufer anerkannt.

  2. Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausgeschlossen. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der beidseitigen Schriftform.

  3. Schweigen gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung!

  4. Sämtliche Vereinbarungen, einschließlich mündlicher und/oder telefonischer Art sind null und nichtig, wenn diese durch uns nicht schriftlich bestätigt werden!

  5. Angebote von Diamanten/Waren erfolgen stets frei bleibend, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist!

  6. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden sowie durch schriftliche Auftragsbestätigung der MDGH GmbH oder mit der Ausführung des Auftrages durch die MDGH GmbH zustande!

§ 2 Auswahl, Kommissionslieferungen und Festbestellungen

  1. Vorbehaltsware, die wir dem Kunden zur Auswahl überlassen, gelten endgültig übernommen, wenn und soweit wir nicht innerhalb von 14 Tagen die Diamanten/Waren zurück erhalten.

  2. Die Firma MDGH GmbH wird bei Festbestellungen, die bis 17 Uhr eingehen und bestätigt werden, die Waren bis spätestens am nächsten Werktag bis 18 Uhr zum Versand geben. Dasselbe gilt für Auswahl- und Kommissionslieferungen/-bestellungen.

  3. Die angegebenen Liefertermine sind jedoch unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich von der Firma MDGH GmbH als verbindlich bestätigt!

  4. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden wird die Firma MDGH GmbH eine Festbestellung per Kurier ausliefern lassen. Hierfür wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, eine Kilometerpauschale von 0,25 Euro pro Kilometer berechnet!

  5. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden auf Grund von Lieferverzug ist ausgeschlossen, soweit die Firma MDGH GmbH nicht auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Die Haftung nach § 278 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen!

  6. Eine Verfügung über Verkaufserlöse ist dem Kunden erst gestattet, nachdem sämtliche Forderungen der MDGH GmbH auf Zahlung der Vorbehaltsware/Kommissionsdiamanten/ ausgeglichen bzw. bezahlt sind!

  7. Der Kunde verpflichtet sich, eingenommene Verkaufserlöse bis zu deren Bezahlung an die MDGH GmbH für diese getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu verwahren!

  8. Insoweit übernimmt der Kunde ausdrücklich eine Vermögenstreuepflicht zugunsten der MDGH GmbH. Verletzt der Kunde die bestehende Vermögensbetreuungspflicht, sind wir berechtigt Straf- und Zivilklage einzureichen. Ferner ist MDGH GmbH berechtigt, sämtliche bestehenden Forderungen unverzüglich fällig zu stellen.

  9. MDGH GmbH erklärt ausdrücklich, dass dem Kunden ein jederzeitiges Rückgaberecht hinsichtlich solcher von MDGH GmbH gelieferten Kommissionswaren zusteht, die nicht an Endabnehmer veräußert werden konnten. Die MDGH GmbH wird dem Kunden nach ordnungsgemäßer Rückgabe des unbeschädigten Vorbehaltsware eine Gutschrift in Höhe des in Rechnung gestellten Betrages erteilen, falls bereits eine Rechnung erstellt wurde.

  10. Eine Weitergabe der Vorbehaltsware an Unterkommissionäre ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma MDGH GmbH, zulässig. Darüber hinaus muss der Unterkommissionär unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich schriftlich anerkennen!

  11. Der Kunde ist verpflichtet zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres sämtliche bis dahin nicht veräußerten von der Firma MDGH GmbH gelieferten Vorbehaltsware/ Kommissionsware zu Inventurzwecken zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt per Securicor GmbH oder ein von der Firma MDGH GmbH akzeptiertes Werttransportunternehmen!

§ 3 Bestand- und Diamantpreislisten I und I I, Farbsteinliste I I I

  1. Die Preisliste I enthält alle unzertifizierten Diamanten, die Preisliste II enthält alle zertifiziertem Diamanten.

  2. Diamanten werden weltweit auf US-$ Basis gehandelt. Unsere Preislisten werden in Euro erstellt. Verändert sich der Preis des US-$ um mehr als 0,03 Euro, kann sowohl der Kunde, wie auch wir, Anpassung an den tagesaktuellen US-$ verlangen.

  3. Bestellungen mit Preisangaben werden von uns unwiderruflich akzeptiert, falls wir den Preisen lt. Bestellung nicht innerhalb von einem Arbeitstag widersprechen. Für Kunden gelten die Preise lt. Bestellung unwiderruflich.

  4. Die Preislisten I, II und III können tagesaktuell mit einem von uns erteiltem (auf Anfrage) Passwort via Internet abgerufen und ausgedruckt werden.

  5. Die Preise für Kommissiondiamanten ändern sich dann, wenn sich die Preise auf den Bestands- und Diamantpreislisten I, II ,III ändern. Die Preise ändern sich in jedem Fall, wenn sich die Diamantpreise lt. Rapaportlisten ändern.

§ 4 Versicherungsschutz, Schadensmeldung, Aufbewahrungspflicht

  1. Bei einem Wertlogistikversand sowie einem Versand über einen von der MDGH GmbH beauftragten Kurier wird die Firma MDGH GmbH eine Valorenversicherung bezüglich der zum Versand gegebenen Vorbehaltswaren abschließen.

  2. Andere, von dem Kunden gewünschte, Transportwege (wie z.B. UPS, DPS u.a.) werden ausdrücklich vom Kunden versichert. Die Firma MDGH GmbH hat keine Möglichkeit diese Lieferungen zu versichern!

  3. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder sonstigen vom Kunden verursachten Gründen verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

  4. Der Kommissionär/Auswahlnehmer bestätigt hiermit, dass er die Gefahrtragung für Beschädigung und zufälligen Untergang der ihm überlassenen Vorbehaltsware übernimmt. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltsware in geeigneter Weise in voller Höhe zu versichern und dabei das versicherte Interesse des Eigentümers einzuschließen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, die Aufbewahrungsvorschriften seines eigenen Versicherers zu beachten.

  5. Besteht kein Versicherungsvertrag und Versicherungsschutz so hat der Kunde bereits bei der Bestellung, in jedem Fall jedoch vor Lieferung, der Firma MDGH GmbH dies schriftlich mitzuteilen!

  6. Im Übrigen gelten auch für Auswahllieferungen von Vorbehaltsware ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unabhängig von der Gefahrtragung durch den Kunden ist die Ware auf dem Transportweg (siehe §4, Abs. 8) durch uns versichert.

  7. Transportschäden muss der Kunde jedoch unverzüglich geltend machen.

  8. Warenrücksendungen, auch von Auswahllieferungen sind durch unsere Transportversicherung nur abgesichert, wenn der Kunde folgende Voraussetzungen erfüllt:

    - Der Kunde muss die gleiche Versendungsform verwenden, wie bei der Zusendung der Ware durch uns.

    - Die Ware muss sorgfältig verpackt werden.

    - Die Rücksendung darf nicht schon durch eine Versicherung des Kunden versichert sein.

  9. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Erfordernissen und Versandbestimmungen bleibt uns der Kunde in jedem Fall zur Bezahlung unserer Waren verpflichtet.

  10. Ware, die nicht unser Eigentum ist, ist weder auf dem Transportweg von uns zum Kunden, noch vom Kunden zu uns, versichert.

§ 5 Mängelrügen

  1. Beanstandungen aller Art sind unverzüglich, bei Inlandskäufen innerhalb 3 Tagen und bei Auslandskäufen innerhalb 4 Tagen – jeweils nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort – schriftlich geltend zu machen.

  2. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden.

  3. Bei fristgerechten und berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung oder nach seiner Wahl Wandelung begehren.

  4. Unsere Haftung beschränkt sich maximal auf den Warenwert.

  5. Für Sendungen von Kunden an uns zur Erstellung von Zertifikaten bei GIA, HRD, IGI, IDL, DPL u.a. wird keine Garantie bezüglich der Kriterien im Zertifikat/der Expertise/, wie auch für den Transport durch die Deutsche Post oder andere ähnliche Dienstleistungsunternehmen übernommen!

  6. Die Firma MDGH GmbH erklärt ausdrücklich, dass die dem Kunden mit Lieferung zur Verfügung gestellte Expertise(n) auf die/den bezeichneten Diamanten bezieht. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich solcher Eigenschaften des Diamanten, die in der/dem Expertise/ Diamantzertifikat bezeichnet werden, bestehen gegenüber der MDGH GmbH nicht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender – auch künftiger – Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist.

  2. Ist der Eigentumsvorbehalt nach den Gesetzen des Landes, in das die Diamanten/die Vorbehaltsware/ geliefert worden sind, nicht wirksam, so gilt die nach den dortigen Gesetzen dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung entsprechende Sicherheit als vereinbart! Ist hierbei die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so ist dieser verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und zur Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind!

  3. Bei laufender Rechnung gilt unser nach vorstehenden Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

  4. Wenn wir im Interesse des Kunden als Aussteller eines Umkehr- bzw. Akzeptantenwechsels eine wechselmäßige Haftung eingehen, erlöschen unsere Rechte aus Eigentumsvorbehalt erst, wenn der Kunde den Wechsel voll eingelöst oder uns von unserer wechselmäßigen Haftung frei gestellt hat.

  5. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen.

  6. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Zuwiderhandlungen erfüllen den Tatbestand der Untreue und Unterschlagung nach § 266 StGB, Betrug nach § 263 StGB und werden ohne jede Ausnahme mit Strafklage geahndet!

  7. Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber in Höhe unseres Rechnungspreises sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offen zulegen und vom Dritten Zahlung an uns zu verlangen. Der Kunde hat uns auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünften zukommen zu lassen.

  8. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr be- oder verarbeiten. Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. An einer durch Be- und Verarbeitung entstehenden neuen Sache erwerben wir ohne weiteres das Eigentum. Wenn unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verarbeitet wird, erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert der anderen mitverarbeiteten Ware. Wird eine von uns gelieferte Sache durch Verbindung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache als Hauptsache, so besteht darüber Einigkeit, dass auf uns das Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes unserer Sache gemäß unserer Faktura zum Fakturenwert oder mangels Fakturenwert zum Zeitwert der Hauptsache übergeht. Insoweit wird die Hauptsache von unserem Kunden kostenlos mit verkehrsüblicher Sorgfalt für uns verwahrt.

  9. Falls unsere Vorbehaltsware nach Verarbeitung auf Kredit weiter veräußert werden sollte, tritt der Kunde seinen Kaufpreisanspruch in Höhe unseres Fakturenwertes bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.

  10. Erlangen wir kraft Gesetzes oder kraft Geschäftsbedingungen bei Vermengung/Verbindung von uns gelieferter Sachen mit anderen Sachen Miteigentum, so tritt der Kunde für den Fall der Weiterveräußerung der miteinander verbundenen/vermengten Sachen seinen Kaufpreisanspruch in Höhe des Wertes unserer mitverbundenen Sachen (Waren/Diamanten) gemäß unserer Faktura im voraus an uns ab.

  11. Bei Zahlungsverzug und sonstigen vertragswidrigen Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten, sowie eine etwaige Pfändung unserer Ware durch uns selbst, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

  12. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15% übersteigt.

  13. Die Firma MDGH GmbH ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu den Kunden fristlos zu kündigen und unverzüglich die Herausgabe aller gelieferten Vorbehaltswaren zu verlangen, sofern der Firma MDGH GmbH Sachverhalte bekannt werden, die nach kaufmännischem Ermessen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen lassen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern auf den Rechnungen keine besonderen Zahlungsvereinbarungen festgehalten werden, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug fällig.

  2. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.

  3. Wechsel werden nur in Ausnahmefällen und aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten entgegengenommen!

§ 8 Urheberschutz

Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergleichen, gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch dann, wenn keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadensersatzpflichtig. Dieser Urheberrechtsschutz gilt ausdrücklich auch für Diamantensonderschliffe!

§ 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, bei Vollkaufleuten für beide Teile das Land- bzw. Amtsgerichts Düsseldorf oder aber auch nach unserer Wahl das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Düsseldorf. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung kommt eine andere gesetzlich zulässige Regelung oder Bestimmung zur Anwendung, die den ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der Parteien entspricht!


Maisenbacher Diamantengroßhandel GmbH, Düsseldorf 1. Juli 2008

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